Beihilfe zur schweren Körperverletzung

15.05.10  Beihilfe zu schwerer Körperverletzung

 

Heute um 11 Uhr 30 kam die Polizei zu mir in den Laden und teilte mir nach längerem hin und her mit dass ich Beihilfe zu schwerer Körperverletzung begangen hätte. Soweit konnte ich ihnen sogar noch folgen. Dann teilte man mir mit das mein Schwertkampfgegner an der Schulter verletzt wurde. Dann meinte ich das diese Verletzung nicht von mir kommen kann. Ich habe bei 3 Gegnern 3 Treffer am Bein gelandet und einen einmal sanft zu Boden befördert. Die Antwort der Polizei war dann das mir nicht vorgeworfen wird die verletzt zu haben, sondern ihnen die Schaukampfschwerter in die Hand gedrückt zu haben und sie ihrem Schicksal überlassen habe.

In Zukunft lasse ich mir von jedem den Ausweiß zeigen und einen Zettel unterschreiben der mich von allen Schäden entbindet.

 

Für alle Beteiligten gilt das Hausverbot. Wer freiwillig kommt und sich schlagen will und dann zur Polizei rennt ist zwar meiner Meinung nach bestraft genug aber das aggressiv lächerliche Auftreten um 10 Uhr 30 lässt mir keine andere Wahl.

 

Eure Meinung an Info@sehlur.de (wird veröffentlicht)